Mietbedingungen

  1. Die Buchung wird von contacto-mallorca in Vertretung für den Eigentümer bzw. Vermieter abgeschlossen. contacto-mallorca ist ein Vermittler. Der im Internet ausgewiesene Mietpreis des Mietobjektes beinhaltet die Vermittlungscourtage für contacto-mallorca.
    Die Anzahlung ist innerhalb von 2 Tagen nach Reservierung zu leisten, damit die Buchung bestätigt werden kann.
  1. Spätestens 7 Tage vor Reiseantritt, erhält der Mieter von contacto-mallorca per e-mail, die Anfahrtsbeschreibung. Der Mieter verpflichtet sich, bei der Buchung, spätestens aber 7 Tage vor Reiseantritt, contacto-mallorca seine Handy-Nummer, Ankunfts- und Abflugzeiten in Palma de Mallorca mitzuteilen. Außerdem sind für die Registrierung bei der Guardia Civil folgende Daten pro Personen mitzuteilen:

Ausweis-/ Passnummer:
Ausstellungsdatum:
Nachname:
Vorname:
Geschlecht:
Geburtsdatum:
Nationalität:
Anreisedatum:

 

      3. Für die Registrierung bei der Guardia Civil erhalt der Gast kurz vor Anreise einen entsprechenden link 

 

  1. Der Mieter kann jederzeit vor Beginn des Mietverhältnisses von diesem Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt hat schriftlich gegenüber contacto-mallorca zu erfolgen, wobei zur Wahrung der Schriftform ein Einschreiben/Rückschein oder eine E-Mail genügen. Die Erklärung des Rücktritts wird an dem Tag wirksam, an dem die Erklärung bei contacto-mallorca eingeht. Im Falle des Vertragsrücktritts verpflichtet sich der Mieter zur Bezahlung der Stornokosten des Mietobjektes.
  1. Der Vermieter überlässt das o.a. Mietobjekt dem Mieter für die Mietzeit, zum Wohnen.
  1. Für alle Objekte ist die ortsübliche Eco Tasa zahlbar. Teilweise bar oder mit der letzten Zahlung vor Anreise.

 

  1. Dem Mieter steht das Recht zu, das gesamte Mietobjekt einschließlich Mobiliar und Gebrauchsgegenständen während der vereinbarten Zeit zu benutzen. Er verpflichtet sich, das Mietobjekt und sein Inventar einschließlich der Gebrauchsgegenstände sowie eventuelle Gemeinschaftseinrichtungen mit größtmöglicher Sorgfalt zu behandeln. Für vom Mieter während der Mietzeit fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden an der Mietsache ist der Mieter zum Schadenersatz verpflichtet. Für ein Verschulden der Kinder, Gäste oder sonstigen Begleitpersonen des Mieters hat dieser wie für eigenes Verschulden einzustehen.

 

  1. Bei während der Mietzeit auftretenden Leistungsstörungen ist der Mieter verpflichtet, eine Leistungsstörung oder einen etwaigen Schaden am Mietobjekt unverzüglich contacto-mallorca anzuzeigen; das gilt auch für Beanstandungen des Mieters. Leistungsstörungen während der Mietzeit und Beanstandungen des Mieters sind zur Wirksamkeit auch schriftlich anzuzeigen. Kommt der Mieter dieser Anzeigepflicht nicht oder nicht ausreichend nach, ist die Geltendmachung von Ansprüchen wegen Leistungsstörungen oder Beanstandungen ausgeschlossen. Der Vermieter haftet während der Mietzeit nicht für Personen- und Sachschäden, die der Mieter während der Mietzeit im Mietobjekt erleidet; dasselbe gilt auch für Kinder, Gäste und Begleitpersonen des Mieters.

 

  1. Die Bereitstellung Babybetten bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Die Mitnahme von Haustieren in das Mietobjekt ist nicht erlaubt. Das Mietobjekt steht am Anreisetag ab 16:00 Uhr zur Verfügung. Am Abreisetag ist es bis 10:00 Uhr besenrein zu verlassen. Änderungen und Nichteinhaltung der Zeiten müssen mit contacto-mallorca abgestimmt werden und werden mit 50 € Bearbeitungsgebühr berechnet.

     10. Das Mietobjekt darf nicht mit mehr Personen belegt werden, als in der Objektbeschreibung  
           angegeben. Im Falle einer nicht abgestimmten Überbelegung hat der Vermieter das Recht, die
           Erfüllung dieser Vereinbarung ganz zu verweigern, wenn der Mieter nicht für eine alternative
           Unterbringung auf eigene Kosten der überzähligen Personen vor Ort sorgt.

     11. Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung sind nur wirksam, wenn sie schriftlich gefasst  
           werden bzw. von contacto-mallorca schriftlich bestätigt werden. Sollte eine Bestimmung dieser
           Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder unwirksam werden, so soll dies keine  
           Auswirkung auf die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen haben. An die Stelle der unwirksamen
           Bestimmung soll eine Bestimmung treten, die dem wirtschaftlich von den Vertragsparteien Gewollten
           am nächsten kommt. Im Zweifel gilt die gesetzliche Regelung. Das Gleiche gilt im Falle einer
           Vertragslücke.